
Abk.: FRA. Art eines Zinstermingeschäft s in Form eines Einlagentermingeschäft s. Vertragliche Vereinbarung zwischen 2 Parteien , durch die bestimmte fixierte Zinssätze abgesprochen werden für eine in Zukunft - z. B. in 3 oder 6 Monaten - zu tätigende hohe Einlage oder für einen zu vergebenden (aufzunehmenden) hohen Kredit . Per FRA lassen si...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/forward-futurerate-agreement/forwa
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